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Rat und Verwaltung [1]

Rat und Verwaltung: Coronaverordnung - Mitteilung des Bürgermeisters

Beigetragen von Hauptamt am 11. Jan 2021 - 15:49 Uhr

Bild 0 von Coronaverordnung - Mitteilung des Bürgermeisters [2]

Unter „Weiterlesen“ finden sie den Brief von Bürgermeister Dr. Tjark Goerges zu der aktuellen Coronaverordnung:

Sehr geehrte Damen und Herren, Juist, den 11. Januar 2021
liebe Juisterinnen und Juister,
liebe Stammgäste,
liebe Zweitwohnungsbesitzer*innen,

die Coronapandemie hat uns leider weiterhin sehr fest im Griff.

Die Entwicklung der Coronapandemie schreitet trotz des „Lock-Downs“ voran und die bisher getroffenen Maßnahmen reichen nicht aus, die gesteckten Ziele, wie z.B. die Senkung des Inzidenzwertes, zu erreichen. Somit hat unsere Landesregierung die bis vorgestern geltende Verordnung nochmals verschärft. Leider bedeutet dies für uns, dass wir extreme Einschränkungen aushalten müssen.
Der generelle Grundsatz lautet: Wir müssen unsere Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren und möglichst Abstand halten bzw. eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Private Reisen und Besuche sollen möglichst vermieden werden.
Der sehr harte „Lock-Down“ trifft auch uns massiv und hat direkte Auswirkungen auf unser Leben hier auf Juist. Somit ist der Tourismus untersagt, weitere Betriebe müssen geschlossen werden.
Die aktuelle seit gestern, dem 10. Januar geltende Verordnung finden Sie unter
https://www.niedersachsen.de/download/162602 Das Dokument finden Sie auch im Infobereich zu Corona unter www.juist.de.
Gegebenenfalls kann der Landkreis Aurich weitere Auflagen verfügen.
Um es kurz zu fassen:
1. Öffentliche und private Treffen sind nur noch mit einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 3 Jahren sind nicht einzurechnen. Weitere Fragen und Antworten erhalten Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html.
2. Die Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. Das gilt auch für die Vermietung und Überlassung von Ferienwohnungen durch Zweitwohnungsbesitzer.
3. Gastronomiebetriebe müssen leider geschlossen bleiben, mit Ausnahme von Gastronomiebetrieben in Beherbergungsstätten und Hotels zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste. Der Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt.
4. Der für den täglichen Bedarf notwendige Einzelhandel, z.B. Supermärkte, Drogerien, Bäckereien und der Zeitschriftenhandel bleiben geöffnet. Sie müssen über ein Hygienekonzept sicherstellen die Infektionsgefahr zu minimieren und es dürfen sich nur so viele Kund*innen in den Verkaufsräumen befinden, dass durchschnittlich zehn Quadratmeter Verkaufsfläche je anwesender Kund*in gewährleistet sind. Für die verbliebenden Betriebe ist der „Verkauf im Fernabsatz“ möglich.
5. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss bereits vor den Eingangsbereichen, die Kundenverkehr haben, getragen werden oder an Stellen, an denen ein Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Außerdem ist das Tragen während der Arbeitszeit verpflichtend, solange der Mindestabstand nicht gewährt werden kann und dies körperlich zumutbar ist.
6. Alle anderen Einrichtungen sind, wie gehabt geschlossen. Nur Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen wie Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Fußpflege dürfen zu diesem Zweck geöffnet bleiben. Dies gilt z.B. für die Physiotherapie im TöwerVital und im Watt beleven.
7. Zusammenkünfte in Kirchen sowie Trauungen, Trauerandachten und die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle mit dem dortigen Aufenthalt sind unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden, um die Infektionsgefahr zu minimieren.
8. Für die Schule und den Kindergarten gelten spezielle Regeln (siehe https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/).
9. Diese VO hat, insoweit kein anderes Zeitfenster beschrieben wird, Gültigkeit bis zum 31.01.2021.
Alle weiteren Punkte können Sie der Verordnung entnehmen oder über die Hotline des Landes erfahren. Tel.: 0511 120-6000
Nach aktueller Auskunft des Landkreises gibt es noch keinen Zeitplan zur Impfung auf der Insel. Wir gehen davon aus, dass ein mobiles Team auf die Insel kommen wird. Sobald es hierzu Neuigkeiten geben wird, werden wir direkt informieren.
Falls Sie den Verdacht haben sollten, erkrankt zu sein, gehen Sie nicht zum Arzt, sondern nehmen telefonisch Kontakt auf. Er wird sich mit Ihnen beraten und die nächsten Schritte abstimmen.
Die Gemeindeverwaltung ist telefonisch und per email für Sie da. Nach telefonischer Vereinbarung besteht die Möglichkeit sich einen Termin vor Ort geben zu lassen. Details erhalten Sie über die Inselpost oder unsere Webseite.
Lassen Sie uns trotz alledem nach vorne schauen und Dank der bevorstehenden Impfkampagne das zu erwartende Ende der Coronapandemie, welches wir hoffentlich im Laufe des Jahres erleben werden, anvisieren. Sobald wir das Ziel erreicht haben, können wir wieder dieses wunderbare Inselleben genießen und Ihnen als unsere Gäste einen wunderbaren Urlaub hier auf Juist bieten.
Bis dahin ist noch ein spartanischer Weg zu beschreiten – aber auch das werden wir gemeinsam schaffen.
In diesem Sinne halten wir Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit.

Ihr Bürgermeister mit dem gesamten Team und dem Gemeinderat,
Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist

 
Links
  1. https://www.juistnews.de/https://www.juistnews.de/artikel/view/Main/Rat und Verwaltung/
  2. https://www.juistnews.de/newsbilder/pic_sid7199-0-norm.jpg
  3. https://www.juistnews.de/https://www.juistnews.de/Printer/artikel/2021/1/11/coronaverordnung-mitteilung-des-burgermeisters/
  4. https://www.juistnews.de/https://www.juistnews.de/artikel/displaypdf/2021/1/11/coronaverordnung-mitteilung-des-burgermeisters/