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Rat und Verwaltung: Befahrensverordnung: Jede Menge Erörterungsbedarf

Beigetragen von JNN am 18. Dez 2021 - 19:04 Uhr

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Die Ostfriesischen Inseln haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee gegen die geplanten Änderungen insbesondere für den Wassersport und in der Freizeitschifffahrt ausgesprochen. Auf Norderney wurde nun darüber im Rat gesprochen, den Artikel dazu von unseren Kolleginnen vom „Norderneyer Morgen“ finden Sie auch hier auf JNN unter „Weiterlesen“.

„Insgesamt hat dieses Verfahren hier oben an der Küste bei den Interessensverbänden und auch bei uns als Kommunen zu viel Unruhe geführt“, berichtete der Norderneyer Bürgermeister Frank Ulrichs im Rahmen der letzten Ratssitzung: „Wir erkennen auf der einen Seite durchaus an, dass das Wattenmeer international und national als naturschutzfachlich sehr bedeutsames Gebiet ausgewiesen ist und eine schützenswerte Naturlandschaft darstellt.“ Auf der anderen Seite sei das Wattenmeer in Teilen gleichzeitig auch eine Bundeswasserstraße und somit dem Schiffsverkehr gewidmet.

„Insofern meinen wir schon, dass es einer sorgfältigen Abwägung zwischen den gleichrangig nebeneinander bestehenden Schutzzwecken nach den Nationalparkgesetzen auf der einen Seite und der Aufrechterhaltung der Freizeitschifffahrt und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundeswasserstraße auf der anderen Seite bedarf“, so Ulrichs.

In der Stellungnahme, die dem „Norderneyer Morgen“ vorliegt, lehnen die Inseln eine Verschlechterung der Wassersportbedingungen gegenüber dem derzeitigen Stand grundsätzlich ab. Zudem kritisieren sie eine „deutliche Ungleichbehandlung“ zwischen dem niedersächsischen und dem schleswig-holsteinischen Nationalpark sowohl bei den Schutzgebieten als auch bei den ausgewiesenen Kitesurfzonen. Wenn diese Festlegung beibehalten werden solle, müssten die Kitesurfzonen maximal vergrößert werden und zudem die zeitlichen Begrenzungen entfallen, so die Forderung der Inseln. Der Bereich Norderneyer Riffgat etwa werde derzeit ausschließlich als Schulungsfläche für den Kitesurfunterricht genutzt, wobei die Gezeiten den Schulungsplan sowie die Dauer vorgeben. Hier würde eine Beschränkung des Verkehrs auf Hochwasserzeiten den Schulungsbetrieb zwangsläufig unmöglich machen.

Es gebe also „eine ganze Menge Erörterungebedarf“, stellte Ulrichs fest und wies zudem darauf hin, dass bei der Verbändebeteiligung viele kleinere Gemeinden trotz eines Rechtsanspruches nicht beteiligt worden seien. „Insofern sind wir dazu im Austausch mit den zuständigen Behörden“, sagte Ulrichs.

Wie ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage mitteilte, ist die Länder- und Verbändeanhörung inzwischen abgeschlossen. Alle vorgetragenen Belange würden nochmals eingehend geprüft und gegeneinander abgewogen. Das Ministerium werde auf dieser Grundlage an dem Entwurf weiterarbeiten und mit dem Umweltministerium in den Austausch treten, um das Verfahren zeitnah abschließen zu können.

TEXT: NORDERNEYER MORGEN/DOROTHEE LINKE

 
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