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Aus der Region: Ministerin Rundt kritisiert Immobilienspekulation auf den Inseln

Beigetragen von JNN am 15. Feb 2017 - 10:23 Uhr

Bild 0 von Ministerin Rundt kritisiert Immobilienspekulation auf den Inseln

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) hat sich mit deutlichen Worten für die Menschen auf den Ostfriesischen Inseln eingesetzt. Insbesondere die Wohnsituation sei ein nicht zu unterschätzendes Problem, welches die Wirtschaftsentwicklung auf den Inseln hemme und die Menschen entwurzele. Am vergangenen Freitag beriet der Bundesrat dazu einen Gesetzesentwurf.

Durch Immobilienspekulation mit Zweit- und Ferienwohnungen sind die Mieten für viele Haushalte mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen auf den Inseln inzwischen untragbar geworden — sofern es überhaupt zur Dauermiete ausgeschriebenen Wohnraum gibt. Viele alteingesessene Bewohnerinnen und Bewohner werden aufs Festland verdrängt, weil sie sich keine Wohnung mehr leisten können oder erst gar keine neue Wohnung mehr finden.

Zudem mangelt es dadurch auch an Arbeitskräften. Denn gerade in jenen Branchen, die für die Inseln von immanenter Wichtigkeit sind, wie Hotellerie und Gastronomie, ist das Lohnniveau eher niedrig und das Personal daher ganz besonders auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Die hohen Mieten schrecken viele Menschen ab. Zwar halten viele Arbeitgeber auch Dienstwohnungen bereit; diese sind oftmals aber nur für Einzelpersonen geeignet und nicht etwa für Familien.

Auf der nordfriesischen Insel Sylt besteht dieses Problem seit Langem. Dass auf den Ostfriesischen Inseln mittlerweile eine ähnlich prekäre Situation herrscht, war bisher noch nicht in den Fokus der Politik und der Öffentlichkeit gerückt.

"Die Inseln sitzen bezüglich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung in der Falle", fasst es Ministerin Rundt zusammen. Daher freue sie sich, dass die Bundesregierung nun dem Antrag von Juni 2015 gefolgt sei und sich dem Thema stelle. "Wir werden nicht zulassen, dass die Insulaner aufs Festland verdrängt werden", so die Sozialdemokratin.

Mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU ist diese Herausforderung nun angegangen werden.

Die Richtlinie sieht eine Aufnahme von Regelungen zu Ferienwohnungen und Nebenwohnungen in das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung vor, welche Rechtsunsicherheiten beseitigen und den Kommunen mehr Steuerungsoptionen eröffnen sollen.
Text: Mayk D. Opiolla
Foto: (c) Bundesrat