Juist Impression

Newsbeiträge

Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Kürzerer Aufenthalt als sieben Tage nun doch möglich

Beigetragen von JNN am 14. Mai 2020 - 19:45 Uhr

Bild 0 von Kürzerer Aufenthalt als sieben Tage nun doch möglich

Die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen vom 08. Mai 2020 sieht vor, dass Gäste für einen Besuch der Ostfriesischen Inseln eine Ferienwohnung oder Ferienhaus für mindestens eine Woche zu touristischen Zwecken mieten müssen. Eine kürzere Aufenthaltsdauer ist auf Juist jedoch möglich, denn die Inselgemeinden dürfen selbst bestimmen, ob sie, wie auf dem Festland, statt des Mindestaufenthalts von einer Woche die sogenannte Wiederbelegungsfrist anwenden.

„Wir haben uns auf Juist für die Wiederbelegungsfrist entschieden“, erklärt Bürgermeister Dr. Tjark Goerges. „Das heißt, dass Ferienwohnungen und Ferienhäuser von einer Gästegruppe mit maximal zwei Haushalten für sieben Tage belegt werden müssen. Bei einem Aufenthalt von drei oder vier Tagen muss die Wohnung bis zum siebten Tag leer stehen.“

Einem Kurzurlaub über Christi Himmelfahrt, Pfingsten oder einem anderen Wochenende steht nach Absprache mit dem Vermieter also nichts im Wege. Diese müssen nachweisen, dass die Ferienwohnungen und Häuser erst nach der Frist von sieben Tagen wieder belegt werden.

Zweitwohnungsbesitzern ist die Eigennutzung ihrer Wohnung wieder erlaubt. Verwandte ersten und zweiten Grades, einschließlich Ehe- oder LebenspartnerInnen, deren minderjährige Kinder sowie Freundin oder Freund dürfen in einer Wohnung zusammenwohnen. Die Eigentümerin/der Eigentümer muss während des Aufenthaltes die Wohnung ebenfalls bewohnen und es dürfen maximal Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Der Zweitwohnsitz darf analog zu den Feriendomizilen erst nach sieben Tagen durch Personen eines anderen Haushalts erneut genutzt werden.
Auch die Insulaner dürfen wieder Besuch bekommen, solange dieser im Haushalt der Einwohnerin/ des Einwohners unterkommt und maximal Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen.

Zudem darf wieder geheiratet werden auf Juist! Die Hochzeitsgesellschaft darf dabei eine maximale Anzahl von 20 Gästen von zugereisten und lokalen Gästen inklusive des Brautpaares nicht überschreiten. Hier liegt keine Beschränkung eines Mindestaufenthaltes vor.

Aktivitäten im Freien wie der Strandsport finden unter Einhaltung des Mindestabstands bereits wieder statt und auch die Rettungsschwimmer sind nach Juist zurückgekehrt: Es darf bei aller Vorsicht gebadet werden!
Für alle Gäste und Insulaner gelten die vorherrschenden Hygiene- und Verhaltensregeln wie auf dem Festland auch.

Die Anreise per Frisia-Fähre, dem Töwerland-Express oder den Inselfliegern ist möglich, es wird um Online-Buchungen und bargeldloses Zahlen gebeten, um die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Es gilt eine Maskenpflicht und die Anzahl der Passagiere auf den Fähren ist auf maximal 50 Prozent der zulässigen Passagierkapazität des jeweiligen Decks begrenzt.

Aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter diesem Link auf der Website der Gemeinde Juist zu finden:
https://www.juist.de/suchen-buchen/aktuelles-mit-webcam-wetter-gezeiten-badezeiten/gaeste-aktuelle-informationen-zum-coronavirus/#c12818

TEXT: LIEBLINGSFLECKEN PR & KOMMUNIKATION KATHARINA SCHLANGENOTTE FÜR KURVERWALTUNG JUIST