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Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: JUIST stellt Antrag zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm

Beigetragen von Hauptamt am 24. Aug 2023 - 17:29 Uhr

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ONLINE BETEILIGUNG FÜR DEN ANTRAG ZUR AUFNAHME IN DAS DORFENTWICKLUNGSPROGRAMM LÄUFT AM 31.08.2023 AB !!!
Wer noch nicht hat, kann online noch Ideen einbringen.
www.juist.de/dorfentwicklung

Juist, Baltrum, Spiekeroog und Wangerooge bewerben sich um die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm und fragen: „Was braucht das Inselleben?“

Was stärkt die Inselgemeinschaft? Wie kann das Miteinander auf der Insel entwickelt werden? Wie kann die Lebendigkeit des Ortes erhalten werden? Wie können die öffentlichen Plätze besser als Treffpunkte genutzt werden? Und welche Herausforderungen können die Inseln allein, und welche besser gemeinsam bewältigen? Diese und weitere Fragen könnten zukünftig im Rahmen der Dorfentwicklung beantwortet werden. Denn Juist, Baltrum, Spiekeroog und Wangerooge bewerben sich gemeinsam zur Aufnahme in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm.

Grundvoraussetzung für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung ist, dass das betreffende Dorf/Insel als Bestandteil einer Dorf/Inselregion ins Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wird und ein anerkannter Dorfentwicklungsplan vorliegt. Für den Bereich der Dorfentwicklung legt der nationale Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die folgenden Fördergegenstände fest: • Investitionen der privaten Dorfentwicklung, • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen, die Erhaltung und die Gestaltung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz sowie deren Umgestaltung hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen. • Dorfgemäße Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Gemeinschaftseinrichtungen sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co-Working Spaces. • Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen.

Werden die Inseln ausgewählt, können Fördergelder abgerufen werden, sowohl für kommunale als auch private Projekte. Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dorfgemeinschaften und das Ehrenamt zu stärken, aber auch durch Fördermittel gemeinsame Aktionen und Investitionen in die Dorfinfrastruktur zu ermöglichen. Der Dorfentwicklungsprozess wird dabei maßgeblich von der Bevölkerung gestaltet.

Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm – Aktiv Mitwirken

Deshalb gibt es zu diesem Zeitpunkt schon die Möglichkeit unter Online-Beteiligung, erste Ideen einzubringen. Und zwar ab sofort und bis zum 31.08.2023 online unter www.juist.de/dorfentwicklung. Dort kann auch eingesehen werden, welche Ideen bereits eingebracht wurden - auch auf den anderen Inseln. Schließlich können wir alle voneinander lernen.

Zur Dorfentwicklung

Ziel des Dorfentwicklungsprozesses ist es, die Dorfgemeinschaft und das Ehrenamt zu stärken sowie über die Förderung gemeinsame Aktionen sowie Investitionen zu ermöglichen. Das gilt nicht nur für Projekte der Gemeinden und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für Vereine und Privatpersonen. Hier stehen z.B. Maßnahmen zum Erhalt von ortsbildprägenden Gebäuden im Vordergrund. Dies kann beispielsweise durch die Sanierung von Fassaden, Balkonen, Dächern, Fenstern und Türen auch an Privathäusern nach ortstypischem Vorbild geschehen. Aber auch die Gestaltung von Plätzen und Freiflächen, Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen, Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie die Daseinsvorsorge sind möglich. So können die Potenziale innerhalb der Dorfregion erkannt, genutzt und weiterentwickelt werden.

Die vier Inseln bewerben sich derzeit darum, in die Förderung aufgenommen zu werden. Der Antrag wird zum 01.10.2023 eingereicht. Eine Entscheidung über die Aufnahme wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 getroffen.

Kontakt Juist: gemeinde@juist.de