Juist Impression

Newsbeiträge

Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Vorläufige Außervollzugsetzung der „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

Beigetragen von Hauptamt am 18. Mai 2021 - 17:30 Uhr

Bild 0 von Vorläufige Außervollzugsetzung der „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

Auch auswärtige Touristen dürfen ab sofort in Niedersachsen übernachten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot für Touristen gekippt.

Stand: 18.05.2021 15:51 Uhr
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 260/21).
Das Verbot trage nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei, da Tagestouristen aus anderen Ländern auch bisher schon nach Niedersachsen kommen könnten, hieß es in einem Eilbeschluss des Gerichts von heute. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, die aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig sei, entschied das OVG in dem von einem Urlauber aus Nordrhein-Westfalen angestrengten Eilverfahren.

Die Regelung ist mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Somit dürfen auch auswärtige Touristen ab sofort in Niedersachsen übernachten.

Weitere Details siehe:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-landeskinderregelung-bei-der-beherbergung-zu-touristischen-zwecken-200497.html#:~:text=Durch%20diese%20Vorschrift%20wird%20geregelt,ihren%20Wohnsitz%20in%20Niedersachsen%20haben.

Die Pressemitteilung vom Oberverwaltungsgericht kann aber auch hier auf JNN im Artikel "Oberlandesgericht kippt die "Landeskinderregelung" nachgelesen werden.