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Nur ein Pedelec zählt als Fahrrad

Beigetragen von JNN am 22. Mär 2022 - 12:00 Uhr

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Wir hatten in der vergangenen Woche eine Pressemitteilung der Polizeistation Juist hier eingestellt, wovon der letzte Teil leider verloren ging, so dass sie quasi irgendwo in der Mitte endete Das tut uns sehr leid, weil es dadurch für einige Unklarheiten sorgte. Daher hier heute die Pressemitteilung unter „Weiterlesen“ noch einmal in der kompletten Fassung.

Aus aktuellen Anlass möchte sich die Polizei Juist mit einem kurzen Hinweis an die Verkehrsteilnehmer auf Juist wenden:

Fahrräder sind auf Juist im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen uneingeschränkt zugelassen und dürfen gem. den Regeln der StVO benutzt werden.

Zu Fahrrädern gehören auch die Pedelecs (Pedal Electric Cycle). Diese definieren sich u.a. durch folgenden Merkmale:

• Das Pedelec unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis max. 250 Watt während des Tretens in die Pedale.
• Motorunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
• Wer schneller fahren will, ist auf eigene Körperleistung angewiesen.

Zweiräder, die über diese Voraussetzungen hinausgehen, z.B.

• Die Tretleistung des Fahrers kann bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt werden.
• Betreiben mit einem Elektromotor ganz ohne Muskelkraft.
• Eine Motorunterstützung, ohne Tretleistung kann jederzeit mithilfe eines Drehgriffs/Knopfs am Lenker gesteuert werden.

gelten im Sinne des Gesetzes nicht mehr als Fahrräder, sondern als „Kleinkrafträder“.

Damit unterliegen diese auch, je nach Ausstattung und Leistungsstärke, einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht, fast ausnahmslos einer Führerscheinpflicht und größtenteils einer Helmpflicht. Weiterhin muss eine anerkannte Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vorliegen.

Durch die Einordnung dieser Fahrzeuge als Kleinkraftrad dürfen diese auf der Insel Juist gar nicht geführt werden!

Bei Zuwiderhandlungen können neben der Ahndung diverser Verkehrsordnungswidrigkeiten, auch die Verfolgung von Straftaten, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Frage kommen.

Die Polizei hofft durch diese Information alle Verkehrsteilnehmenden für eine sichere Teilnahme am Juister Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Für Rückfragen steht PHK Jens Günther gerne zur Verfügung!

PHK Jens Günther
Polizeistation Juist
04935 – 921570
Jens.guenther@polizei.niedersachsen.de

TEXT: POLIZEISTATION JUIST/PHK JENS GÜNTHER