Newsbeiträge
Aus der Region: Wird Ferienwohnung-Registrierung zur Pflicht?
Zu einem Thema, welches bisher kaum in Erscheinung getreten ist, recherchierte in der vergangenen Woche unsere Kollegin Dorothee Linke vom „Norderneyer Morgen“ sehr umfangreich. Der Beitrag befasst sich zwar mit unserer Nachbarinsel, doch die Thematik lässt sich auch auf Juist umsetzen, denn auch hier werden Ferienwohnungen vermietet und es geht immerhin um Verordungen der Europäischen Union (EU). Daher haben wir den Artikel vom NOMO, der uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt wurde, auch hier auf JNN übernommen, Sie finden diesen unter „Weiterlesen“.
(dol) – Hat Norderney genug, zu wenig oder sogar zu viele Gästebetten? An dieser Frage kommt die Inselpolitik kaum vorbei, wenn es um Themen wie Wohnraumsicherung oder Lebensraumkonzept geht. Dabei gibt es aktuell keine belastbaren Zahlen darüber, wieviele Gästebetten in Ferienwohnungen überhaupt auf der Insel angeboten werden. Offizielle Statistiken erfassen bisher nur Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten. Kleinere Privatvermietungen tauchen in diesen Zahlen nicht auf.
Dieses Problem betrifft nicht nur Norderney: In vielen europäischen Städten von Berlin bis Lissabon werden immer mehr Wohnungen nur noch kurzzeitig vermietet; sie tauchen in keiner Statistik auf, aber der Bevölkerung steht spürbar immer weniger Wohnraum zur Verfügung. Abhilfe verspricht ab Mai 2026 eine Verordnung zur Kurzzeitvermietung der Europäischen Union (EU).
Die Idee: Künftig sollen sich Anbieter von Ferienwohnungen registrieren lassen müssen, wenn sie diese über Online-Portale anbieten möchten. Voraussetzung ist, dass die Kommune oder das Bundesland, in dem sich die Ferienwohnung befindet, sich an dem Registrierungsverfahren beteiligt. Gastgeber müssen ihre Kurzzeit-Unterkünfte dann anmelden und erhalten eine Registrierungsnummer, die sie auf den Online-Plattformen angeben müssen. Im Gegenzug können die Behörden, die die Registrierung durchführen, über eine digitale, datenschutzkonforme Zugangsstelle Zugriff auf die Buchungsdaten der Onlineportale erhalten und somit prüfen, ob die jeweilige Unterkunft rechtmäßig zur Kurzzeitvermietung angeboten wird.
Müssen also ab Mai 2026 alle Norderneyer Ferienwohnungen registriert werden und wenn ja: wo? Ob sich auch die Norderneyer Ferienwohnungsanbieter künftig registrieren müssen, ist nach aktuellem Stand noch nicht klar, denn: Die EU-Verordnung muss erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf auf Bundesebene befindet sich noch in der Länder- und Verbändeanhörung. Und: Die Registrierung der Ferienwohnungen liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, und die können selbst entscheiden, ob sie sich daran beteiligen möchten. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium verlautet auf Nachfrage: „Ob Niedersachsen ein verpflichtendes digitales Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen einführt, wird erst entschieden, sobald die technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen (…) fachlich ausreichend geprüft und darstellbar sind.“
Auch die Rolle der Stadt Norderney ist aktuell völlig offen, so Bürgermeister Frank Ulrichs: „Das Thema geistert seit geraumer Zeit wie ein Schreckgespenst durch die touristisch geprägten Kommunen – auch hier auf Norderney. (…) Zwar sieht die Verordnung grundsätzlich vor, dass die Register auf kommunaler Ebene geführt werden, doch es fehlt bislang an den notwendigen rechtlichen und technischen Grundlagen, die das Land erst schaffen müsste – bestenfalls unter unserer aktiven Beteiligung. (...) Der Eindruck drängt sich auf, dass diese für die touristisch geprägten Kommunen besonders relevante Thematik bislang keine hohe Priorität bei den zuständigen Stellen genossen hat.“ Dabei sei das Thema für Norderney von erheblicher Brisanz, so Ulrichs, denn es gehe „um die Digitalisierung und Neuordnung zentraler Strukturen des Tourismus, also eines existenziellen Bestandteils unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensgrundlage. Ich habe das Thema daher unlängst über unseren Kommunalen Spitzenverband aktiv angestoßen, um auf die offenen Fragen und die besondere Bedeutung für Norderney und andere Ferienorte hinzuweisen – denn landesseitig ist das bislang nicht erfolgt.
Seitdem ist der Ball spürbarer ins Rollen gekommen.“ Ob die Stadt die personellen Ressourcen besitzt, sich um die Registrierung alle Norderneyer Ferienwohnungen zu kümmern, wird sich ebenfalls erst herausstellen, so die Einschätzung des Bürgermeisters: „Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen zu bestehenden Ferienwohnungen in Anbetracht der heterogenen Genehmigungslage dürfte eine Menge Arbeit auf uns zukommen. Die Stadt Norderney wird und kann neue Aufgaben nur übernehmen, wenn sie organisatorisch und personell leistbar sind. Deshalb sprechen wir uns ausdrücklich für eine einheitliche, landesweit tragfähige Lösung („Einer-für-alle“-Ansatz) aus, die auch kleinere Verwaltungen nicht überfordert und einen realistischen Vollzug ermöglicht. Wichtig ist, dass ein solches Verfahren rechtlich eindeutig geregelt wird, dass den Kommunen realistische Zeitfenster für die Umsetzung eingeräumt werden – die kaum im Mai 2026 liegen können – und dass zugleich eine gesicherte Finanzierung sowie die Berücksichtigung rechtlicher und tatsächlicher Besonderheiten, wie sie auf Norderney bestehen, gewährleistet sind.
TEXT: NORDERNEYER MORGEN/DOROTHEE LINKE