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Rat und Verwaltung: Inselgemeinde sucht Pächter für Seeferienheim
Das überregional bekannte Seeferienheim auf der Nordseeinsel Juist soll einen neuen Pächter bekommen. Aus diesem Grund startet nun ein Interessenbekundungsverfahren, über das sich interessierte Betriebe um den Pachtvertrag für das Seeferienheim bei der Inselgemeinde Juist bewerben können.
Das Seeferienheim auf Juist ist ein 1925 erbauter Gebäudekomplex und befindet sich ca. auf halber Strecke zwischen dem Inselhauptort und dem zweiten Ortsteil, Loog. Das Seeferienheim verfügt über einen eigenen Strandzugang und ist nur ca. 150 m vom Strand Juists entfernt. Das Wattenmeer beginnt an der Südseite direkt vor dem Haus. Der Gebäudekomplex darf auch in Zukunft nur sozialen Zwecken dienlich genutzt werden.
Das gesamte Grundstück ist ca. 8.000 m² groß und verfügt über einen eigenen Spielplatz.
Auf dem Gelände befinden sich zwei Gebäude, die als Unterkunft dienen:
1. Das „Dellerthaus“ verfügt über 138 Betten und dient primär als Unterbringung für Kinder und Jugendliche.
2. Das „Dünenhaus“ verfügt über 39 Betten und dient primär als Unterbringung für Erwachsene.
Insgesamt können also bis zu 177 Gäste unterbracht werden. Der Wirtschaftsbereich mit Speisesaal, moderner Groß- und Spülküche, mehreren Kühl- und Tiefkühlzellen und Personalwohnraum ist ebenfalls vorhanden. Ein Großteil der Technik wurde in den letzten zehn Jahren auf den neuesten Stand gebracht und entspricht dem Standard eines Gebäudes dieser Größe.
Voraussetzungen für die Pacht des Seeferienheims:
Gesucht wird ein Betreiber, der eine gemeinwohlorientierte Nutzung anstrebt. Denkbar wären neben einer klassischen Beherbergung von Kindern und Jugendlichen auch alternative gemeinwohlorientierte Nutzungsansätze, wie beispielsweise Mutter-Kind-Kureinrichtungen oder Gesundheits-, Familien- oder Kulturbildungszentren.
Seitens der Inselgemeinde Juist als Eigentümer des Seeferienheims wird gewünscht, dass das Seeferienheim auch in Zukunft mit einem neuen Pächter eine generationsübergreifende Gästeklientel anspricht und einen Ganzjahresbetrieb ermöglicht.
Der Pächter des Hauses sollte im Haus selbst Bildungsangebote mit sozialem Fokus anbieten und eine Vollverpflegung für die Gäste anbieten sowie gerne auch eine Catering-Möglichkeit für externe Gäste. Der neue Pächter erhält einen (Erbbau-)Pachtvertrag mit einer langen Laufzeit von 25 Jahren, der öffentliche Zuschüsse erleichtert. Auch eine Umsatzpacht ist denkbar.
Bewerbungen für die Pacht des Seeferienheims auf Juist:
Das Seeferienheim soll durch die Inselgemeinde neu verpachtet werden mit dem Ziel, Gästen eine kostengünstige Anlaufstelle zu Urlaubs- und Bildungszwecken zu bieten.
Bewerber für die Pacht des Seeferienheims sollten möglichst Erfahrung in der Beherbergung mitbringen, organisatorisch zukunftssicher aufgestellt sein, eine Kooperation mit relevanten Bildungsträgern bieten und einen Ganzjahresbetrieb gewährleisten. Gewünscht werden weiterhin eine inklusive Personalstruktur und ein baldiger Pachtbeginn.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis inkl. 31.07.2025.
Interessenten richten sich bitte postalisch an Inselgemeinde Juist, Strandstraße 5, 26571 Juist oder alternativ per E-Mail an bauverwaltung@juist.de. Die Bewerbungsunterlagen sollten ein Konzept für den ganzjährigen Betrieb, eine Kurzvorstellung der möglichen Pächter und ein Businesskonzept mit Liquiditätsschau enthalten. Auch Aussagen zu Investitionen und Profilbildung sowie ein Grobkonzept mit Aussagen zu Personal, Gästeklientel und wirtschaftlichen Eckdaten werden gewünscht.
Alle weiteren Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden sich auf der Website der Inselgemeinde Juist: https://oc.gemeinde-juist.de/oeffentliche-bekanntmachungen-2/
TEXT: INSELGEMEINDE JUIST
FOTO: JENS WELLNER