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Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Bekanntmachung zur Änderung der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Direktwahl am 13. September 2026

Beigetragen von Hauptamt am 11. Mai 2026 - 15:51 Uhr

Für die Wahlvorbereitungen der Direktwahl (Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister) am 13. September 2026 wird auf die geänderte Rechtslage hinsichtlich der Einreichung der Wahlvorschläge und in Bezug auf die Wahlbekanntmachung vom 07.05.2026 hingewiesen.

Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 28. April 2026 abschließend über den Gesetzentwurf der LT-Drucksache 19/9623 beraten und diesen mit Änderungen (LT-Drucksache 19/10458) angenommen. Eine Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) ist mit Datum vom 6. Mai 2026 (Nds. GVBl. Nr. 30) erfolgt.
Durch die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wurde in § 45 d ein neuer Absatz 6 eingefügt, der besagt, dass die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Direktwahl vom 55. Tag vor der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen wird (s. Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes). § 45 d Abs. 6 NKWG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 7. Mai 2026, in Kraft getreten.
Die Wahlvorschläge sind daher möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, dem 6. Juli 2026, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Inselgemeinde Juist, Friesenstraße 18, 26571 Juist – einzureichen (§ 45 d Abs. 6 NKWG). Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung vom 07.05.2026 hingewiesen.